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Zitierungen von § 6 Anordnung über die Zulässigkeit von Konzessionsabgaben der Unternehmen und Betriebe zur Versorgung mit Elektrizität, Gas und Wasser an Gemeinden und Gemeindeverbände
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 KAE verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KAE selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Ausführungsanordnung zur Konzessionsabgabenanordnung (A/KAE)
A. v. 27.02.1943 RAnz. Nr. 75; zuletzt geändert durch § 9 V. v. 09.01.1992 BGBl. I S. 12 (= "für Strom und Gas außer Kraft")
§ 8 A/KAE
... nach anderen Verteilungsschlüsseln gelten als sonstige Leistungen im Sinne des § 6 KAE ...
§ 10 A/KAE
... sonstige Leistungen im Sinne des § 6 KAE sind nicht anzusehen a) Aufwendungen, die den Versorgungsunternehmen aus einer etwaigen ...
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