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Artikel 17 - Zweiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (22. BAföGÄndG)
Artikel 17 Weitere Änderungen des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, die 2008 wirksam werden
Artikel 17 wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. August 2008 SGB III § 65, § 66, § 68, § 71, § 101, § 105, § 106, § 107, § 108, § 434q (neu)
Das Dritte Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594, 595), zuletzt geändert durch Artikel 4 dieses Gesetzes, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 434p folgende Angabe eingefügt:
§ 434q Zweiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes". - 2.
- In § 65 Abs. 2 und 3 wird jeweils die Angabe 80" durch die Angabe 88" ersetzt.
- 3.
- In § 66 Abs. 2 wird die Angabe 80" durch die Angabe 88" ersetzt.
- 4.
- § 68 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 wird die Angabe 16" durch die Angabe 17" ersetzt.
- b)
- In Absatz 2 Nr. 1 wird die Angabe 8" durch die Angabe 9" ersetzt.
- c)
- In Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe 11" durch die Angabe 12" ersetzt.
- 5.
- In § 71 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 werden die Angabe 52" durch die Angabe 56" und die Angabe 510" durch die Angabe 550" ersetzt.
- 6.
- § 101 Abs. 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Satz 2 wird die Angabe 282" durch die Angabe 310" ersetzt.
- b)
- In Satz 3 wird die Angabe 353" durch die Angabe 389" ersetzt.
- 7.
- § 105 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Nummer 1 werden die Angabe 282" durch die Angabe 310" und die Angabe 353" durch die Angabe 389" ersetzt.
- bb)
- In Nummer 2 wird die Angabe 93" durch die Angabe 102" ersetzt.
- cc)
- In Nummer 3 werden die Angabe 205" durch die Angabe 225" und die Angabe 236" durch die Angabe 260" ersetzt.
- b)
- In Absatz 2 wird die Angabe 282" durch die Angabe 310" ersetzt.
- 8.
- § 106 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 Nr. 3 wird die Angabe 154" durch die Angabe 169" ersetzt.
- b)
- In Absatz 2 wird die Angabe 182" durch die Angabe 200" ersetzt.
- 9.
- In § 107 werden die Angabe 57" durch die Angabe 62" und die Angabe 67" durch die Angabe 73" ersetzt.
- 10.
- § 108 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 1 wird die Angabe 218" durch die Angabe 235" ersetzt.
- b)
- In Nummer 2 werden die Angabe 2 615" durch die Angabe 2 824" und die Angabe 1 630" durch die Angabe 1 760" ersetzt.
- 11.
- Nach § 434p wird folgender § 434q eingefügt:
§ 434q Zweiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
Abweichend von § 422 finden die §§ 65, 66, 71, 101 Abs. 3 und die §§ 105 bis 108 ab dem 1. August 2008 Anwendung. Satz 1 gilt auch für die Fälle des § 244."
Zitierungen von Artikel 17 22. BAföGÄndG
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 17 22. BAföGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
22. BAföGÄndG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 21 22. BAföGÄndG Inkrafttreten
... aa, Nr. 17, 18 und 22 sowie Artikel 13, 15 Nr. 1 bis 3 und Nr. 5 und 6 sowie Artikel 17 treten am 1. August 2008 in Kraft. (3) Artikel 15 Nr. 4 tritt am 1. Oktober 2008 in ...
Zitat in folgenden Normen
Siebtes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 08.04.2008 BGBl. I S. 681
Artikel 7 7. SGBIIIuaÄndG Inkrafttreten
... (3) Artikel 1 Nr. 3a, 6 und 10 tritt am 1. August 2008, jedoch nach Inkrafttreten von Artikel 17 Nr. 11 des Zweiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Siebtes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 08.04.2008 BGBl. I S. 681
Artikel 1 7. SGBIIIuaÄndG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594, 595), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 23. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3254), wird wie folgt geändert: 1. ...
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