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Artikel 1 - Dritte Verordnung zur Änderung der Kindesunterhalt-Vordruckverordnung und Erste Verordnung zur Änderung der Handelsregistergebührenverordnung (3. KindUVVuaÄndV k.a.Abk.)
Artikel 1
Artikel 1 wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2008 KindUFV § 1, § 2, § 3, § 4, Anlage 1, Anlage 2
Die Kindesunterhalt-Vordruckverordnung vom 19. Juni 1998 (BGBl. I S. 1364), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 23. November 2004 (BGBl. I S. 3071), wird wie folgt geändert:
- 1.
- Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
Kindesunterhalt-Formularverordnung (KindUFV)". - 2.
- § 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In der Überschrift wird das Wort Vordrucke" durch das Wort Formulare" ersetzt.
- b)
- Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In dem Satzteil vor Nummer 1 wird das Wort eingeführt" durch das Wort verwendet" ersetzt.
- bb)
- In Nummer 1 werden die Wörter der in Anlage 1 bestimmte Vordruck" durch die Wörter das in Anlage 1 bestimmte Formular" ersetzt.
- cc)
- In Nummer 2 werden die Wörter der in Anlage 2 bestimmte Vordruck" durch die Wörter das in Anlage 2 bestimmte Formular" ersetzt.
- 3.
- § 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- In der Überschrift wird das Wort Vordrucke" durch das Wort Formulare" ersetzt.
- b)
- In Absatz 1 werden die Wörter Der in Anlage 1 bestimmte Vordruck" durch die Wörter Das in Anlage 1 bestimmte Formular" und das Wort Vordruck" durch das Wort Formular" ersetzt.
- c)
- In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter Der in Anlage 2 bestimmte Vordruck ist als Vordrucksatz" durch die Wörter Das in Anlage 2 bestimmte Formular ist als Formularsatz" und das Wort Vordrucks" durch das Wort Formulars" ersetzt.
- d)
- Absatz 3 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 1 wird das Wort Vordrucke" durch das Wort Formulare" ersetzt.
- bb)
- In Satz 2 wird das Wort Vordrucks" durch das Wort Formulars" ersetzt.
- 4.
- § 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- In dem Satzteil vor Nummer 1 wird das Wort Vordrucken" durch das Wort Formularen" ersetzt.
- b)
- In Nummer 2 wird das Wort Vordrucke" jeweils durch das Wort Formulare" ersetzt.
- 5.
- § 4 wird wie folgt geändert:
- a)
- Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1 und das Wort Vordrucken" wird durch das Wort Formularen" ersetzt.
- b)
- Folgender Absatz 2 wird angefügt:
(2) Betrifft der Antrag auf Festsetzung von Unterhalt im vereinfachten Verfahren Unterhaltsbeträge, die vor dem Inkrafttreten der Dritten Verordnung zur Änderung der Kindesunterhalt-Vordruckverordnung vom 28. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3283) fällig geworden sind, können für diese Verfahren auch die bis dahin gültigen Vordrucke verwendet werden."
- 6.
- Die Anlagen I und II werden durch die in der Anlage zu dieser Änderungsverordnung enthaltenen Anlagen 1 und 2 ersetzt.
Zitierungen von Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Kindesunterhalt-Vordruckverordnung und Erste Verordnung zur Änderung der Handelsregistergebührenverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 3. KindUVVuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
3. KindUVVuaÄndV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 3 3. KindUVVuaÄndV
... 1 tritt am 1. Januar 2008 und Artikel 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Vierte Verordnung zur Änderung der Kindesunterhalt-Formularverordnung
V. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 2134, 3557
Artikel 1 4. KindUFVÄndV Änderung der Kindesunterhalt-Formularverordnung
... Kindesunterhalt-Formularverordnung vom 19. Juni 1998 (BGBl. I S. 1364), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 28. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3283) geändert worden ist, wird wie folgt ...
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