Bekanntmachung - Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Artikels 3 des Dritten Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes (3. WeinGÄndGInkrB k.a.Abk.)

B. v. 10.01.2008 BGBl. I S. 27 (Nr. 2); Geltung ab 22.01.2008
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Bekanntmachung

Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 22. Januar 2008 3. WeinGÄndG Artikel 5

Nach Artikel 5 Abs. 3 Satz 2 des Dritten Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes vom 16. Mai 2007 (BGBl. I S. 753) wird hiermit bekannt gemacht, dass Artikel 3 des Dritten Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes nach seinem Artikel 5 Abs. 3 Satz 1 am 1. April 2008 in Kraft tritt.



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