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Artikel 1 - Dreiunddreißigste Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung (33. FuttMVÄndV k.a.Abk.)
Artikel 1 Änderung der Futtermittelverordnung
Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 26. Januar 2008 FuttMV Anlage 5a, mWv. 19. Dezember 2007 Anlage 5a
Die Anlage 5a Teil B der Futtermittelverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Mai 2007 (BGBl. I S. 770), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 13. November 2007 (BGBl. I S. 2574) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Position Deltamethrin" wird in der Spalte 4 nach dem Wort Brombeeren," das Wort Himbeeren," eingefügt.
- 2.
- In der Position Indoxacarb" werden in der Spalte 4 die Wörter Chinakohl, Cucurbitaceen mit genießbarer Schale, Grünkohl und sonstige Kopfkohle" durch die Wörter Chinakohl, Cucurbitaceen mit genießbarer Schale und Grünkohl" ersetzt.
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Zitierungen von Artikel 1 Dreiunddreißigste Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 33. FuttMVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
33. FuttMVÄndV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 2 33. FuttMVÄndV Inkrafttreten
... vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Artikel 1 Nr. 1 tritt mit Wirkung vom 19. Dezember 2007 in Kraft. ...
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