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Zitierungen von Anlage 1 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Papier- und Kunststoffverarbeitung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 IndMstrPapierPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
IndMstrPapierPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 7 IndMstrPapierPrV Bewerten der Prüfungsleistungen (vom 17.12.2019)
... Jede Prüfungsleistung ist nach Maßgabe der Anlage 1 mit Punkten zu bewerten. (2) Im Prüfungsteil ...
§ 8 IndMstrPapierPrV Bestehen der Prüfung, Gesamtnote (vom 17.12.2019)
... im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen" ist nach Anlage 1 die jeweilige Note als Dezimalzahl zuzuordnen. (4) Für die Bildung einer ... kaufmännisch auf eine ganze Zahl zu runden. Der gerundeten Gesamtpunktzahl ist nach Anlage 1 eine Note als Dezimalzahl und die Note in Worten zuzuordnen. Die zugeordnete Note ist ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Fünfte Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
V. v. 26.03.2014 BGBl. I S. 274
Artikel 32 5. FortbVÄndV Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Papier- und Kunststoffverarbeitung
... (BGBl. I S. 2960) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die Anlage 1 wird wie folgt geändert: a) Die Wörter „durch Artikel 21 der ...
Zweite Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
V. v. 25.08.2009 BGBl. I S. 2960
Artikel 21 2. FortbPrüfVÄndV Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Papier- und Kunststoffverarbeitung
... der Bekanntgabe des Bestehens der anderen Prüfung erfolgt." 3. In der Anlage 1 wird die Angabe „(BGBl. I S. 99)" durch die Wörter „(BGBl. I S. 99, 254), ...
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