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Anordnung zur Änderung der Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten der Bundesfinanzverwaltung (BFVwErnuEntlAnOÄndA k.a.Abk.)
Eingangsformel
Nach Artikel 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes vom 23. Juni 2004 (BGBl. I S. 1286) wird angeordnet:
I.
Abschnitt I Buchstabe b der Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten der Bundesfinanzverwaltung vom 7. November 2005 (BGBl. I S. 3196) wird wie folgt gefasst:
- b) der Besoldungsgruppen A 2 bis A 13 (gehobener Dienst)
- -
- den Präsidentinnen und Präsidenten der Bundesfinanzdirektionen,
- -
- der Präsidentin oder dem Präsidenten der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein,
- -
- der Präsidentin oder dem Präsidenten des Zollkriminalamtes,
- -
- der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bildungs- und Wissenschaftszentrums der Bundesfinanzverwaltung,
- -
- der Leiterin oder dem Leiter des Zentrums für Informationsverarbeitung und Informationstechnik und
- -
- den Vorsteherinnen und Vorstehern der Hauptzollämter jeweils für ihren Geschäftsbereich."
II.
Diese Anordnung wird am Tag nach der Veröffentlichung wirksam.
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