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Zitierungen von § 1 Gesetz zu interessenvertretungsrechtlichen Übergangsregelungen anlässlich des Inkrafttretens des Gesetzes zur Änderung des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 BPolGÄndGÜRG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BPolGÄndGÜRG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 BPolGÄndGÜRG Bundespolizeidirektionen und Bundespolizeiakademie
... (2) Die in Absatz 1 genannten bisherigen Personalräte bleiben bis zur Neuwahl nach § 1 , längstens jedoch bis zum 31. Mai 2009, im Amt. Gleiches gilt für diejenigen ...
§ 3 BPolGÄndGÜRG Bundespolizeipräsidium
... wahrgenommen. Der Bundespolizeihauptpersonalrat bleibt bis zur Neuwahl nach § 1 , längstens jedoch bis zum 31. Mai 2009, im Amt. ...
§ 4 BPolGÄndGÜRG Jugend- und Auszubildendenvertretungen
... §§ 1 bis 3 gelten für die Jugend- und Auszubildendenvertretungen mit der Maßgabe ...
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