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Zitierungen von § 2 Gesetz zu interessenvertretungsrechtlichen Übergangsregelungen anlässlich des Inkrafttretens des Gesetzes zur Änderung des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 BPolGÄndGÜRG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BPolGÄndGÜRG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 BPolGÄndGÜRG Jugend- und Auszubildendenvertretungen
... §§ 1 bis 3 gelten für die Jugend- und Auszubildendenvertretungen mit der Maßgabe ...
§ 5 BPolGÄndGÜRG Schwerbehindertenvertretung
... bis zur Aufnahme ihrer Tätigkeit Übergangsschwerbehindertenvertretungen wahr. § 2 gilt mit der Maßgabe entsprechend, dass an die Stelle der örtlichen Personalräte ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/8097/v154024.htm