Artikel 1 - Gesetz zur Änderung des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze (BPolGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung des Bundespolizeigesetzes


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. März 2008 BPolG § 3, § 10, § 11, § 12, § 13, § 14, § 28, § 30, § 31, § 33, § 48, § 57, § 59, § 61, § 63

Das Bundespolizeigesetz vom 19. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2978, 2979), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 22. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3214), wird wie folgt geändert:

1.
In § 3 Abs. 2 Satz 5 wird das Wort „Bundespolizeidirektion" durch die Angabe „in der Rechtsverordnung nach § 58 Abs. 1 bestimmte Bundespolizeibehörde" ersetzt.

2.
In § 10 Abs. 2 Satz 4 wird das Wort „beim Bundesgrenzschutz" durch die Wörter „bei der Bundespolizei" ersetzt.

3.
In § 11 Abs. 3 Satz 2 werden die Wörter „die Bundespolizeipräsidien" durch die Wörter „eine Bundespolizeibehörde" ersetzt.

4.
In § 12 Abs. 2 Satz 1 wird das Wort „seinem" durch das Wort „ihrem" ersetzt.

5.
In § 13 Abs. 2 werden das Wort „Verwaltungsbehörden" durch das Wort „Verwaltungsbehörde", das Wort „sind" durch das Wort „ist" und das Wort „Bundespolizeiämter" durch die Angabe „in der Rechtsverordnung nach § 58 Abs. 1 bestimmte Bundespolizeibehörde" ersetzt.

6.
In § 14 Abs. 3 Satz 3 werden nach dem Wort „soweit" das Wort „die" gestrichen und das Wort „enthalten" durch das Wort „enthält" ersetzt.

7.
§ 28 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „des Bundespolizeipräsidiums" durch die Angabe „der in der Rechtsverordnung nach § 58 Abs. 1 bestimmte Bundespolizeibehörde" ersetzt.

b)
In Absatz 3 Satz 5 werden die Wörter „das Bundespolizeipräsidium seinen" durch die Angabe „die Bundespolizeibehörde nach Satz 1 ihren" ersetzt.

8.
§ 30 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Satz 1, Absatz 3 Satz 1 und Absatz 5 werden jeweils die Wörter „Der Bundespolizei" durch die Wörter „Die Bundespolizei" ersetzt.

b)
In Absatz 4 wird das Wort „Bundespolizeidirektion" durch die Angabe „in der Rechtsverordnung nach § 58 Abs. 1 bestimmte Bundespolizeibehörde" ersetzt.

9.
§ 31 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „Der Bundespolizei" durch die Wörter „Die Bundespolizei" ersetzt.

b)
In Absatz 3 Satz 1 wird das Wort „Bundespolizeidirektion" durch die Angabe „in der Rechtsverordnung nach § 58 Abs. 1 bestimmten Bundespolizeibehörde" ersetzt.

c)
In Absatz 4 Satz 5 wird das Wort „Bundespolizeidirektion" durch die Angabe „Bundespolizeibehörde nach Absatz 3 Satz 1" ersetzt.

d)
In Absatz 7 Satz 1 wird das Wort „Grenzschutzdirektion" durch die Angabe „in der Rechtsverordnung nach § 58 Abs. 1 bestimmte Bundespolizeibehörde" ersetzt.

10.
In § 33 Abs. 6 Satz 3 werden die Wörter „beim Bundesgrenzschutz" durch die Wörter „bei der Bundespolizei" ersetzt.

11.
In § 48 Abs. 1 Satz 2 werden die Wörter „beim Bundesgrenzschutz" durch die Wörter „bei der Bundespolizei" ersetzt.

12.
§ 57 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 werden die Wörter „die Bundespolizeipräsidien, die Bundespolizeidirektion, die Bundespolizeiakademie und die Bundespolizeiämter" durch die Wörter „das Bundespolizeipräsidium, die Bundespolizeidirektionen und die Bundespolizeiakademie" ersetzt.

b)
Absatz 2 wird wie folgt gefasst:

„(2) Dem Bundespolizeipräsidium als Oberbehörde unterstehen die Bundespolizeidirektionen als Unterbehörden und die Bundespolizeiakademie. Das Bundespolizeipräsidium untersteht dem Bundesministerium des Innern unmittelbar."

c)
Absatz 3 wird aufgehoben.

d)
Absatz 4 Satz 2 wird aufgehoben.

13.
§ 59 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 werden die Wörter „Die Bundespolizeipräsidien setzen" durch die Wörter „Die Bundespolizei setzt" ersetzt.

b)
In Absatz 2 wird Satz 1 gestrichen und im bisherigen Absatz 2 Satz 2 wird das Wort „Bundespolizeiämter" durch das Wort „Bundespolizei" ersetzt.

14.
§ 61 wird wie folgt geändert:

a)
In den Absätzen 2, 3 Satz 1, den Absätzen 4 und 5 wird jeweils das Wort „Bundespolizeiämter" durch das Wort „Bundespolizei" ersetzt.

b)
In Absatz 2 wird das Wort „setzen" durch das Wort „setzt" ersetzt.

c)
In Absatz 3 Satz 1 wird das Wort „können" durch das Wort „kann" ersetzt.

15.
In § 63 Abs. 4 wird das Wort „Bundesgrenzschutzbehörden" durch das Wort „Bundespolizeibehörden" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 BPolGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BPolGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

FGG-Reformgesetz (FGG-RG)
G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 7 FGG-RG Änderung des Bundespolizeigesetzes
... vom 19. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2978, 2979), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Februar 2008 (BGBl. I S. 215), wird wie folgt geändert: 1. In ...


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