Artikel 8 - Gesetz zur Änderung des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze (BPolGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 8 Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes


Artikel 8 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. März 2008 AEG § 29

In § 29 Abs. 1 Satz 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2396, 1994 I S. 2439), das zuletzt durch das Gesetz vom 8. November 2007 (BGBl. I S. 2566) geändert worden ist, wird das Wort „Bahnpolizeiämter" durch die Angabe „in der Rechtsverordnung nach § 58 Abs. 1 des Bundespolizeigesetzes bestimmte Bundespolizeibehörde" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 8 Gesetz zur Änderung des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8 BPolGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BPolGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Viertes Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
G. v. 19.05.2009 BGBl. I S. 1100
Artikel 1 4. AEGÄndG
... vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2396; 1994 I S. 2439), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 26. Februar 2008 (BGBl. I S. 215), wird wie folgt geändert: 1. ...


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