Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften
V. v. 10.03.2022 BGBl. I S. 428
Artikel 1 MORÄndV Änderung der EG-Lizenz-Verordnung ... 3. die in der referenzierten Zollanmeldung enthaltene Nummer der Rechnung." 4. § 5 wird wie folgt gefasst: „§ 5 Nachweise für den Handel mit ... Nummer der Rechnung." 4. § 5 wird wie folgt gefasst: „ § 5 Nachweise für den Handel mit Drittländern oder für die Referenzmenge ...
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