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Anlage 1 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau (PersDLKfmAusbV k.a.Abk.)
Anlage 1 (zu § 3 Abs. 1 Satz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau - Sachliche Gliederung -
Anlage 1 wird in 2 Vorschriften zitiert
Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Abschnitt B: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten |
1 | 2 | 3 |
1 | Personalgewinnung (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1) | |
1.1 | Personalanwerbung (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1.1) | a) Personalbeschaffungsmarkt beobachten und auswer- ten b) Anwerbungsmöglichkeiten, insbesondere Medien, Ver- anstaltungen, Netzwerke, Institutionen und Organisa- tionen nutzen c) Direktansprache bei potentiellen Bewerbern anwen- den |
1.2 | Bewerberberatung (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1.2) | a) Einstellungs- und Vermittlungsvoraussetzungen von Bewerbern prüfen b) eigenes Unternehmen vorstellen c) Einsatzmöglichkeiten und Entwicklungsperspektiven aufzeigen d) über Arbeitsbedingungen und Vergütung informieren e) auf Qualifizierungsmöglichkeiten hinweisen |
1.3 | Personalauswahl (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1.3) | a) Potenzialanalysen durchführen b) Auswahlinstrumente einsetzen c) Bewerberprofile ermitteln und dokumentieren d) Anforderungs- und Bewerberprofile abgleichen e) Auswahlentscheidungen treffen und begründen |
1.4 | Personaleinstellung und Personalvermittlung (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1.4) | a) Vertragsunterlagen und Einstellungsdokumente zu- sammenstellen b) Verträge abschließen |
2 | Personaleinsatz (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2) | |
2.1 | Einsatzplanung und Einsatzvorbereitung (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.1) | a) Personaleinsatz disponieren b) Mitarbeiter auf Unternehmen und Arbeitsplätze vor- bereiten c) Mitarbeiter über Rechte und Pflichten aufklären |
2.2 | Gewährleistung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.2) | a) Gefährdungsanalysen an Arbeitsplätzen durchführen und dokumentieren b) Hinweise zu Unfall- und Gesundheitsprävention geben und Maßnahmen zur Beseitigung von Gefährdungen einleiten und kontrollieren |
2.3 | Personalführung und Personalbetreuung (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.3) | a) kontinuierliche Rückkopplung zu Mitarbeitern ge- stalten b) Personaleinsatz anforderungsbezogen dokumentieren c) Teambildungsprozesse unterstützen d) Zielvereinbarungen vornehmen, Entwicklungsgesprä- che führen und Mitarbeiterbeurteilung durchführen e) Personal entwickeln und Weiterbildung planen |
2.4 | Personalsachbearbeitung (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.4) | a) Personalakten führen b) Arbeitsnachweise, Fehlzeiten und Urlaubsplanung dokumentieren c) Entgeltabrechnungen erstellen d) Mitarbeiter über arbeits-, sozial- und steuerrechtliche Bedingungen informieren e) Personalstatistiken führen |
2.5 | Beendigung von Beschäftigungs- verhältnissen (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.5) | a) Möglichkeiten der Beendigung von Beschäftigungs- verhältnissen unterscheiden b) Maßnahmen im Rahmen der Beendigung von Be- schäftigungsverhältnissen umsetzen |
3 | Berufsfelderschließung (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 3) | a) unternehmensrelevante Berufe, deren Kompetenz- anforderungen und Einsatzfelder unterscheiden b) Informationen über Berufe und Tätigkeiten beschaffen und auswerten c) Entwicklungen des Arbeitsmarktes beobachten und Veränderungen von Berufsfeldern und Berufen erfas- sen |
4 | Auftragsakquisition und Auftragsdurch- führung, Marketing (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4) | |
4.1 | Auftragsspezifische Arbeitsplatzanalyse und Personalbedarfsanalyse (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4.1) | a) Unternehmensprofile erstellen b) Arbeitsabläufe, Produktions- und Dienstleistungs- ketten analysieren c) arbeitsplatzbezogene Anforderungsprofile erstellen d) qualitativen und quantitativen Bedarf ermitteln und da- bei spezifische Kundenbedürfnisse berücksichtigen |
4.2 | Marketing, Kundenbindung und Kunden- betreuung (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4.2) | a) Maßnahmen zur Kundenbindung durchführen b) Marketingmaßnahmen durchführen c) Kundenstamm betreuen und Kundenzufriedenheit sicherstellen d) Marktentwicklungen beobachten und Ergebnisse aus- werten e) Auftragsakquisition durchführen |
4.3 | Angebotskalkulation und Verträge (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4.3) | a) Entscheidungsträger identifizieren b) Leistungsbeschreibungen erstellen c) kundengerechte Angebote entwickeln d) Vertragstypen auswählen e) Angebote unterbreiten und Vertragsverhandlungen führen |
4.4 | Kontrolle der Vertragserfüllung (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4.4) | a) Umsetzung der Vertragsvereinbarungen mit dem Kun- den kontrollieren b) Maßnahmen bei Vertragsstörungen einleiten |
5 | Kommunikation und Kooperation (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 5) | |
5.1 | Kommunikation (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 5.1) | a) Gespräche adressatengerecht führen b) Wertschätzung und Vertrauensbildung als Grundlage erfolgreicher Kommunikation begreifen und umsetzen c) konstruktive Kritik annehmen, umsetzen und äußern |
5.2 | Teamarbeit und Kooperation (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 5.2) | a) Aufgaben im Team planen und durchführen b) Informationen über Arbeitsergebnisse austauschen und nutzen c) interne Informationsprozesse gestalten |
5.3 | Konfliktmanagement (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 5.3) | a) Konfliktsituationen analysieren, versachlichen und da- bei emotionale Momente berücksichtigen b) Konfliktlösungsstrategien anwenden c) eigene Handlungsmöglichkeiten einschätzen und Ein- beziehung externer Unterstützung prüfen |
6 | Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 6) | a) Rechnungswesen und Controlling als kaufmännische Informations- und Steuerungsinstrumente begründen b) Kosten erfassen und Aufträge nachkalkulieren c) betriebliche Leistungen kalkulieren und bewerten d) Leistungsabrechnungen erstellen, Maßnahmen bei Zahlungsverzug einleiten e) Statistiken für Controlling erstellen und auswerten, Maßnahmen für das Unternehmen ableiten, Berichte erstellen |
7 | Berufsbezogene Rechtsanwendungen (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 7) | a) Rechtliche Vorschriften im Zusammenhang mit Ar- beitsverhältnissen beachten b) Vertragstypen der Personaldienstleistung unterschei- den c) Vorschriften zur Arbeitnehmerüberlassung und Ar- beitsvermittlung anwenden |
Abschnitt B: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten |
1 | 2 | 3 |
1 | Der Ausbildungsbetrieb (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 1) | |
1.1 | Stellung, Rechtsform und Struktur des Aus- bildungsbetriebes (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 1.1) | a) Stellung des Ausbildungsbetriebes im Rahmen der Gesamtwirtschaft erklären b) Bedeutung des Personaldienstleistungsbereiches er- läutern c) Rechtsform und Geschäftsfelder des Ausbildungs- betriebes erklären d) Einflüsse marktwirtschaftlicher Größen auf den Ausbil- dungsbetrieb unterscheiden |
1.2 | Berufsbildung, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 1.2) | a) Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen und Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreiben b) betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungs- ordnung vergleichen c) Bedeutung lebensbegleitenden Lernens für die beruf- liche und persönliche Entwicklung sowie für den Be- trieb darstellen; berufliche Aufstiegs- und Weiterent- wicklungsmöglichkeiten darstellen d) gesetzliche, tarifliche und betriebliche Arbeitszeitrege- lungen beachten e) Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte betriebsver- fassungsrechtlicher Organe erklären f) Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erklären |
1.3 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 1.3) | a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Ver- meidung ergreifen b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungs- vorschriften anwenden c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes an- wenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen |
1.4 | Umweltschutz (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 1.4) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungs- betrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Bei- spielen erklären b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltscho- nenden Energie- und Materialverwendung nutzen d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer um- weltschonenden Entsorgung zuführen |
2 | Arbeitsgestaltung (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 2) | |
2.1 | Lern- und Arbeitstechniken (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 2.1) | a) Lernformen der beruflichen Bildung beschreiben und Lernstrategien anwenden b) Arbeits- und Organisationsmittel ökonomisch ein- setzen c) Vorgangsbearbeitung dokumentieren d) Möglichkeiten funktionaler und ergonomischer Ar- beitsplatzgestaltung nutzen e) die eigene Arbeit systematisch und qualitätsbewusst planen, durchführen und kontrollieren f) Instrumente der Projektarbeit anwenden |
2.2 | Qualitätssicherung betrieblicher Arbeitsabläufe (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 2.2) | a) bei Auftragsvergabe und Informationsweitergabe Schnittstellen berücksichtigen b) Einflussfaktoren auf die Qualität an der eigenen Prozesskette analysieren und qualitätssichernde Maß- nahmen im eigenen Arbeitskontext durchführen c) betriebliche Prozessabläufe analysieren und bewerten d) Vorschläge zur Qualitätsentwicklung erarbeiten e) Bedeutung von Qualitätssicherung und Kundenzu- friedenheit erläutern |
2.3 | Informations- und Kommunikationssysteme (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 2.3) | a) Informations- und Kommunikationsmedien auswählen und nutzen b) Standardsoftware und betriebsspezifische Software anwenden |
2.4 | Datenschutz und Datensicherheit (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 2.4) | a) Daten erfassen, sichern und pflegen b) Regelungen des Datenschutzes einhalten |
3 | Anwenden einer Fremdsprache bei Fach- aufgaben (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 3) | a) fremdsprachige Fachbegriffe anwenden b) im Ausbildungsbetrieb übliche fremdsprachige Infor- mationen auswerten c) einfache Auskünfte in einer Fremdsprache erteilen und einholen |
Zitierungen von Anlage 1 Verordnung über die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 PersDLKfmAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PersDLKfmAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 PersDLKfmAusbV Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
... Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 1 , Sachliche Gliederung) aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche ...
§ 6 PersDLKfmAusbV Abschlussprüfung
... zugrunde zu legen. (2) Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage 1 aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im ...
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