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Anlage 1 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau (PersDLKfmAusbV k.a.Abk.)

V. v. 13.02.2008 BGBl. I S. 233 (Nr. 6)
Geltung ab 01.08.2008; FNA: 806-22-1-40 Berufliche Bildung

Anlage 1 (zu § 3 Abs. 1 Satz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau - Sachliche Gliederung -


Anlage 1 wird in 2 Vorschriften zitiert

Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
123
1Personalgewinnung
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1)
 
1.1Personalanwerbung
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1.1)
a) Personalbeschaffungsmarkt beobachten und auswer-
ten
b) Anwerbungsmöglichkeiten, insbesondere Medien, Ver-
anstaltungen, Netzwerke, Institutionen und Organisa-
tionen nutzen
c) Direktansprache bei potentiellen Bewerbern anwen-
den
1.2Bewerberberatung
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1.2)
a) Einstellungs- und Vermittlungsvoraussetzungen von
Bewerbern prüfen
b) eigenes Unternehmen vorstellen
c) Einsatzmöglichkeiten und Entwicklungsperspektiven
aufzeigen
d) über Arbeitsbedingungen und Vergütung informieren
e) auf Qualifizierungsmöglichkeiten hinweisen
1.3Personalauswahl
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1.3)
a) Potenzialanalysen durchführen
b) Auswahlinstrumente einsetzen
c) Bewerberprofile ermitteln und dokumentieren
d) Anforderungs- und Bewerberprofile abgleichen
e) Auswahlentscheidungen treffen und begründen
1.4Personaleinstellung und Personalvermittlung
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1.4)
a) Vertragsunterlagen und Einstellungsdokumente zu-
sammenstellen
b) Verträge abschließen
2Personaleinsatz
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2)
 
2.1Einsatzplanung und Einsatzvorbereitung
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.1)
a) Personaleinsatz disponieren
b) Mitarbeiter auf Unternehmen und Arbeitsplätze vor-
bereiten
c) Mitarbeiter über Rechte und Pflichten aufklären
2.2Gewährleistung von Arbeitssicherheit und
Gesundheitsschutz
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.2)
a) Gefährdungsanalysen an Arbeitsplätzen durchführen
und dokumentieren
b) Hinweise zu Unfall- und Gesundheitsprävention geben
und Maßnahmen zur Beseitigung von Gefährdungen
einleiten und kontrollieren
2.3Personalführung und Personalbetreuung
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.3)
a) kontinuierliche Rückkopplung zu Mitarbeitern ge-
stalten
b) Personaleinsatz anforderungsbezogen dokumentieren
c) Teambildungsprozesse unterstützen
d) Zielvereinbarungen vornehmen, Entwicklungsgesprä-
che führen und Mitarbeiterbeurteilung durchführen
e) Personal entwickeln und Weiterbildung planen
2.4Personalsachbearbeitung
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.4)
a) Personalakten führen
b) Arbeitsnachweise, Fehlzeiten und Urlaubsplanung
dokumentieren
c) Entgeltabrechnungen erstellen
d) Mitarbeiter über arbeits-, sozial- und steuerrechtliche
Bedingungen informieren
e) Personalstatistiken führen
2.5Beendigung von Beschäftigungs-
verhältnissen
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.5)
a) Möglichkeiten der Beendigung von Beschäftigungs-
verhältnissen unterscheiden
b) Maßnahmen im Rahmen der Beendigung von Be-
schäftigungsverhältnissen umsetzen
3Berufsfelderschließung
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 3)
a) unternehmensrelevante Berufe, deren Kompetenz-
anforderungen und Einsatzfelder unterscheiden
b) Informationen über Berufe und Tätigkeiten beschaffen
und auswerten
c) Entwicklungen des Arbeitsmarktes beobachten und
Veränderungen von Berufsfeldern und Berufen erfas-
sen
4Auftragsakquisition und Auftragsdurch-
führung, Marketing
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4)
 
4.1Auftragsspezifische Arbeitsplatzanalyse und
Personalbedarfsanalyse
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4.1)
a) Unternehmensprofile erstellen
b) Arbeitsabläufe, Produktions- und Dienstleistungs-
ketten analysieren
c) arbeitsplatzbezogene Anforderungsprofile erstellen
d) qualitativen und quantitativen Bedarf ermitteln und da-
bei spezifische Kundenbedürfnisse berücksichtigen
4.2Marketing, Kundenbindung und Kunden-
betreuung
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4.2)
a) Maßnahmen zur Kundenbindung durchführen
b) Marketingmaßnahmen durchführen
c) Kundenstamm betreuen und Kundenzufriedenheit
sicherstellen
d) Marktentwicklungen beobachten und Ergebnisse aus-
werten
e) Auftragsakquisition durchführen
4.3Angebotskalkulation und Verträge
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4.3)
a) Entscheidungsträger identifizieren
b) Leistungsbeschreibungen erstellen
c) kundengerechte Angebote entwickeln
d) Vertragstypen auswählen
e) Angebote unterbreiten und Vertragsverhandlungen
führen
4.4Kontrolle der Vertragserfüllung
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4.4)
a) Umsetzung der Vertragsvereinbarungen mit dem Kun-
den kontrollieren
b) Maßnahmen bei Vertragsstörungen einleiten
5Kommunikation und Kooperation
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 5)
 
5.1Kommunikation
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 5.1)
a) Gespräche adressatengerecht führen
b) Wertschätzung und Vertrauensbildung als Grundlage
erfolgreicher Kommunikation begreifen und umsetzen
c) konstruktive Kritik annehmen, umsetzen und äußern
5.2Teamarbeit und Kooperation
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 5.2)
a) Aufgaben im Team planen und durchführen
b) Informationen über Arbeitsergebnisse austauschen
und nutzen
c) interne Informationsprozesse gestalten
5.3Konfliktmanagement
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 5.3)
a) Konfliktsituationen analysieren, versachlichen und da-
bei emotionale Momente berücksichtigen
b) Konfliktlösungsstrategien anwenden
c) eigene Handlungsmöglichkeiten einschätzen und Ein-
beziehung externer Unterstützung prüfen
6Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 6)
a) Rechnungswesen und Controlling als kaufmännische
Informations- und Steuerungsinstrumente begründen
b) Kosten erfassen und Aufträge nachkalkulieren
c) betriebliche Leistungen kalkulieren und bewerten
d) Leistungsabrechnungen erstellen, Maßnahmen bei
Zahlungsverzug einleiten
e) Statistiken für Controlling erstellen und auswerten,
Maßnahmen für das Unternehmen ableiten, Berichte
erstellen
7Berufsbezogene Rechtsanwendungen
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 7)
a) Rechtliche Vorschriften im Zusammenhang mit Ar-
beitsverhältnissen beachten
b) Vertragstypen der Personaldienstleistung unterschei-
den
c) Vorschriften zur Arbeitnehmerüberlassung und Ar-
beitsvermittlung anwenden


Abschnitt B: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
123
1Der Ausbildungsbetrieb
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 1)
 
1.1Stellung, Rechtsform und Struktur des Aus-
bildungsbetriebes
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 1.1)
a) Stellung des Ausbildungsbetriebes im Rahmen der
Gesamtwirtschaft erklären
b) Bedeutung des Personaldienstleistungsbereiches er-
läutern
c) Rechtsform und Geschäftsfelder des Ausbildungs-
betriebes erklären
d) Einflüsse marktwirtschaftlicher Größen auf den Ausbil-
dungsbetrieb unterscheiden
1.2Berufsbildung, arbeits-, sozial- und
tarifrechtliche Vorschriften
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 1.2)
a) Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag
feststellen und Aufgaben der Beteiligten im dualen
System beschreiben
b) betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungs-
ordnung vergleichen
c) Bedeutung lebensbegleitenden Lernens für die beruf-
liche und persönliche Entwicklung sowie für den Be-
trieb darstellen; berufliche Aufstiegs- und Weiterent-
wicklungsmöglichkeiten darstellen
d) gesetzliche, tarifliche und betriebliche Arbeitszeitrege-
lungen beachten
e) Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte betriebsver-
fassungsrechtlicher Organe erklären
f) Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erklären
1.3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der
Arbeit
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 1.3)
a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am
Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Ver-
meidung ergreifen
b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungs-
vorschriften anwenden
c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie
erste Maßnahmen einleiten
d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes an-
wenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben
und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
1.4Umweltschutz
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 1.4)
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im
beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungs-
betrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Bei-
spielen erklären
b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des
Umweltschutzes anwenden
c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltscho-
nenden Energie- und Materialverwendung nutzen
d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer um-
weltschonenden Entsorgung zuführen
2Arbeitsgestaltung
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 2)
 
2.1Lern- und Arbeitstechniken
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 2.1)
a) Lernformen der beruflichen Bildung beschreiben und
Lernstrategien anwenden
b) Arbeits- und Organisationsmittel ökonomisch ein-
setzen
c) Vorgangsbearbeitung dokumentieren
d) Möglichkeiten funktionaler und ergonomischer Ar-
beitsplatzgestaltung nutzen
e) die eigene Arbeit systematisch und qualitätsbewusst
planen, durchführen und kontrollieren
f) Instrumente der Projektarbeit anwenden
2.2Qualitätssicherung betrieblicher
Arbeitsabläufe
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 2.2)
a) bei Auftragsvergabe und Informationsweitergabe
Schnittstellen berücksichtigen
b) Einflussfaktoren auf die Qualität an der eigenen
Prozesskette analysieren und qualitätssichernde Maß-
nahmen im eigenen Arbeitskontext durchführen
c) betriebliche Prozessabläufe analysieren und bewerten
d) Vorschläge zur Qualitätsentwicklung erarbeiten
e) Bedeutung von Qualitätssicherung und Kundenzu-
friedenheit erläutern
2.3Informations- und Kommunikationssysteme
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 2.3)
a) Informations- und Kommunikationsmedien auswählen
und nutzen
b) Standardsoftware und betriebsspezifische Software
anwenden
2.4Datenschutz und Datensicherheit
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 2.4)
a) Daten erfassen, sichern und pflegen
b) Regelungen des Datenschutzes einhalten
3Anwenden einer Fremdsprache bei Fach-
aufgaben
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 3)
a) fremdsprachige Fachbegriffe anwenden
b) im Ausbildungsbetrieb übliche fremdsprachige Infor-
mationen auswerten
c) einfache Auskünfte in einer Fremdsprache erteilen und
einholen




 

Zitierungen von Anlage 1 Verordnung über die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 PersDLKfmAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PersDLKfmAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 PersDLKfmAusbV Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
... Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 1 , Sachliche Gliederung) aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche ...
§ 6 PersDLKfmAusbV Abschlussprüfung
... zugrunde zu legen. (2) Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage 1 aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im ...