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Artikel 3 - Einundzwanzigste Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung (21. BtMÄndV)

Artikel 3 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.




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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 29. Februar 2008.

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