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Artikel 3 - Gesetz zur Ergänzung des Rechts zur Anfechtung der Vaterschaft (VaAnfRErgG k.a.Abk.)

Artikel 3 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am ersten Tag des dritten auf die Verkündung*) folgenden Monats in Kraft.






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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 18. März 2008.

 
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