Artikel 1 - Achtzehntes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (18. BWahlGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung des Bundeswahlgesetzes


Artikel 1 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 19. März 2008 BWahlG Anlage

Das Bundeswahlgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 1993 (BGBl. I S. 1288, 1594), zuletzt geändert durch Artikel 5 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407), wird wie folgt geändert:

In der Anlage zu § 2 Abs. 2 erhalten die in der Anlage zu diesem Gesetz aufgeführten Wahlkreise die daraus ersichtliche Abgrenzung und Beschreibung.

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Zitierungen von Artikel 1 Achtzehntes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 18. BWahlGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 18. BWahlGÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage 18. BWahlGÄndG (zu Artikel 1)
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung zur Wahlkreiseinteilung für die Wahl zum Deutschen Bundestag
B. v. 05.08.2009 BGBl. I S. 2687
Bekanntmachung WhlKrBek2009
... des Gebiets der Wahlkreise in der nachstehenden Neubeschreibung entspricht der durch Artikel 1 des eingangs genannten Gesetzes festgelegten Wahlkreiseinteilung für die Wahl zum Deutschen ...


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