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Artikel 1 - Achtzehntes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (18. BWahlGÄndG k.a.Abk.)
Artikel 1 Änderung des Bundeswahlgesetzes
Das Bundeswahlgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 1993 (BGBl. I S. 1288, 1594), zuletzt geändert durch Artikel 5 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407), wird wie folgt geändert:
In der Anlage zu § 2 Abs. 2 erhalten die in der Anlage zu diesem Gesetz aufgeführten Wahlkreise die daraus ersichtliche Abgrenzung und Beschreibung.
In der Anlage zu § 2 Abs. 2 erhalten die in der Anlage zu diesem Gesetz aufgeführten Wahlkreise die daraus ersichtliche Abgrenzung und Beschreibung.
Zitierungen von Artikel 1 Achtzehntes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 18. BWahlGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
18. BWahlGÄndG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Zitate in Änderungsvorschriften
Bekanntmachung zur Wahlkreiseinteilung für die Wahl zum Deutschen Bundestag
B. v. 05.08.2009 BGBl. I S. 2687
Bekanntmachung WhlKrBek2009
... des Gebiets der Wahlkreise in der nachstehenden Neubeschreibung entspricht der durch Artikel 1 des eingangs genannten Gesetzes festgelegten Wahlkreiseinteilung für die Wahl zum Deutschen ...
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