Von den Bestimmungen über das Verwaltungsverfahren in §
2 Absatz 2, §§
3 und
12 Absatz 4, §
13 Absatz 3 Satz 1, §
14 Absatz 3, §§
16 und
17 Absatz 5, §§
19,
20 und
24 Absatz 4 sowie §§
27,
28,
44 und
52 kann durch Landesrecht nicht abgewichen werden.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
V. v. 12.02.2010 BGBl. I S. 86