Änderung § 1 MilchQuotV vom 01.04.2011

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§ 1 MilchQuotV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.04.2011 geltenden Fassung
§ 1 MilchQuotV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.04.2011 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 08.03.2011 BGBl. I S. 379
 

(Textabschnitt unverändert)

§ 1 Anwendungsbereich


(Text alte Fassung)

Diese Verordnung dient der Durchführung der Rechtsakte des Rates und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über das Quotensystem für Milch und andere Milcherzeugnisse (EG-Milchquotenregelung).

(Text neue Fassung)

Diese Verordnung dient der Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union über das Quotensystem für Milch und andere Milcherzeugnisse (EU-Milchquotenregelung).

 



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