interne Verweise§ 34 MilchQuotV Saldierung nicht genutzter Quoten (vom 01.04.2011) ... jeweiligen Käufer zuständige Hauptzollamt teilt dem Käufer zwischen den in § 40 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 genannten Zeitpunkten mit, welche Anlieferungsquoten, ... Änderungen hinsichtlich Unterlieferungen und Überlieferungen nach dem in § 40 Abs. 1 Satz 1 genannten Zeitpunkt bekannt, sind die Berechnungen nach den Absätzen 1 und 2 ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDritte Verordnung zur Änderung der Milchquotenverordnung
V. v. 08.03.2011 BGBl. I S. 379
Artikel 1 3. MilchQuotVÄndV ... 2 und 3" ersetzt. 16. In § 34 Absatz 3 Satz 3 wird die Angabe „§ 40 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2" durch die Angabe „§ 40 Absatz 1 Satz 1 und Absatz ... 3 wird die Angabe „§ 40 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2" durch die Angabe „§ 40 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3" ersetzt. 17. § 38 wird wie folgt ... auf einem gesonderten Konto (Milchabgabenkonto) zu verbuchen." 19. § 40 wird wie gefolgt geändert: a) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 ...
Erste Verordnung zur Änderung der Milchquotenverordnung
V. v. 21.11.2008 BGBl. I S. 2230
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/8126/v154284.htm