Änderung § 1 ZirkRegV vom 18.12.2013

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 5 VersTierMeldVEV am 18. Dezember 2013 und Änderungshistorie der ZirkRegV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 1 ZirkRegV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 18.12.2013 geltenden Fassung
§ 1 ZirkRegV n.F. (neue Fassung)
in der am 18.12.2013 geltenden Fassung
durch Artikel 5 V. v. 12.12.2013 BGBl. I S. 4145
 

(Textabschnitt unverändert)

§ 1 Anwendungsbereich


(Text alte Fassung)

Diese Verordnung regelt die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten im automatisierten Verfahren zum Zwecke der Überwachung der Einhaltung der tierschutzrechtlichen Bestimmungen durch Betriebe im Sinne von § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe d des Tierschutzgesetzes.

(Text neue Fassung)

Diese Verordnung regelt die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten im automatisierten Verfahren zum Zwecke der Überwachung der Einhaltung der tierschutzrechtlichen Bestimmungen durch Betriebe im Sinne von § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 Buchstabe d des Tierschutzgesetzes.

 



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed