Tools:
Update via:
Artikel 12 - Gesetz zur Vereinfachung und Anpassung statistischer Rechtsvorschriften (StatRVereuAnpG k.a.Abk.)
Artikel 12 Neufassung der Gesetze
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie kann im Bundesgesetzblatt den Wortlaut der durch die Artikel 3 bis 10 geänderten Gesetze in der Fassung bekannt machen, die vom Inkrafttreten dieser Artikel an gilt.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/8133/a154362.htm