Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 3 - Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (WaffGuaÄndG k.a.Abk.)

G. v. 26.03.2008 BGBl. I S. 426 (Nr. 11); zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 4 G. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 2062
Geltung ab 01.04.2008, abweichend siehe Artikel 7
| |

Artikel 3 Änderung des Beschussgesetzes


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. April 2008 BeschG § 2, § 16

Das Beschussgesetz vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970, 4003), zuletzt geändert durch Artikel 153 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407), wird wie folgt geändert:

1.
§ 2 wird wie folgt geändert:

a)
Nach § 2 Abs. 5 wird folgender Absatz 6 eingefügt:

„(6) Munition im Sinne dieses Gesetzes ist Munition nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 Nr. 1 des Waffengesetzes, darüber hinaus Munition, die der Definition entspricht, jedoch für technische Geräte nach Absatz 1 Nr. 2 oder nach Absatz 4 bestimmt ist."

b)
Der bisherige Absatz 6 wird Absatz 7.

2.
§ 16 wird wie folgt gefasst:

a)
In Absatz 1 wird Satz 2 gestrichen.

b)
In Absatz 2 Satz 1 werden dem zweiten Halbsatz die Wörter „für den Bereich der Bundesverwaltung" vorangestellt und die Wörter „mit Zustimmung des Bundesrates" werden durch den Halbsatz „, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf," ersetzt.

Anzeige


 

Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 WaffGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WaffGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Viertes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes
G. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 2062
Artikel 3 4. SprengGÄndG Änderung weiterer Vorschriften
... 3 des Beschussgesetzes vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970, 4003), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 26. März 2008 (BGBl. I S. 426) geändert worden ist, werden nach den ...