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Artikel 2 - Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren (VaterKlG k.a.Abk.)
Artikel 2 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. April 2008 ZPO § 621a, § 621e, § 640, § 641i
Die Zivilprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3202, 2006 I S. 431, 2007 I S. 1781), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 4 des Gesetzes vom 13. März 2008 (BGBl. I S. 313), wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 621a Abs. 1 Satz 1 werden nach den Wörtern in Verfahren nach" die Wörter § 1598a Abs. 2 und 4 und" eingefügt.
- 2.
- In § 621e Abs. 1 und 2 werden jeweils nach den Wörtern in Verfahren nach" die Wörter § 1598a Abs. 2 und 4 und" eingefügt.
- 3.
- § 640 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 werden nach dem Wort nach" die Wörter § 1598a Abs. 2 und 4 und" eingefügt.
- b)
- Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
(2) Kindschaftssachen sind Verfahren, welche zum Gegenstand haben- 1.
- die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Eltern-Kind-Verhältnisses; hierunter fällt auch die Feststellung der Wirksamkeit oder Unwirksamkeit einer Anerkennung der Vaterschaft,
- 2.
- die Ersetzung der Einwilligung in eine genetische Abstammungsuntersuchung und die Anordnung der Duldung einer Probeentnahme,
- 3.
- die Einsicht in ein Abstammungsgutachten oder die Aushändigung einer Abschrift,
- 4.
- die Anfechtung der Vaterschaft oder
- 5.
- die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der elterlichen Sorge der einen Partei für die andere."
- 4.
- In § 641i Abs. 1 wird jeweils das Wort Vaterschaft" durch das Wort Abstammung" ersetzt.
Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 VaterKlG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VaterKlG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Risikobegrenzungsgesetz
G. v. 12.08.2008 BGBl. I S. 1666
Artikel 8 RisikoBegrG Änderung der Zivilprozessordnung
... 2005 (BGBl. I S. 3202, 2006 I S. 431, 2007 I S. 1781), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. März 2008 (BGBl. I S. 441), wird wie folgt geändert: 1. ...
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