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Artikel 5 - Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen sowie der Brennereiordnung (VStuBrennOÄndV k.a.Abk.)
Artikel 5 Änderung der Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung
Artikel 5 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. April 2008 SchaumwZwStV § 6, § 25, § 26, § 27, § 35a (neu), § 36, § 41
Die Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung vom 17. März 1994 (BGBl. I S. 568), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 11. September 2006 (BGBl. I S. 2130), wird wie folgt geändert:
- 1.
- Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
- a)
- Nach der Angabe zu § 35 werden folgende Angaben eingefügt:
Zu § 156 Abs. 1 der Abgabenordnung
§ 35a Kleinbetragsregelung". - b)
- Vor der Angabe zu § 43 wird die Zwischenüberschrift Zu § 381 Abs. 1 der Abgabenordnung" eingefügt.
- 2.
- § 6 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Satz 1 wird das Wort Herstellungsbetriebes" durch das Wort Herstellungsbetriebs" ersetzt.
- b)
- Satz 3 wird wie folgt gefasst:
Sonstige Veränderungen, insbesondere Überschuldung, drohende oder eingetretene Zahlungsunfähigkeit, Zahlungseinstellung oder die Stellung des Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens hat der Inhaber des Herstellungsbetriebs dem Hauptzollamt unverzüglich anzuzeigen."
- 3.
- In § 25 Abs. 7 wird die Angabe Absätze 1 bis 3" durch die Angabe Absätze 1 bis 4" ersetzt.
- 4.
- In § 26 Abs. 4 wird das Wort Steuerlager" durch das Wort Schaumweinlager" ersetzt.
- 5.
- § 27 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 3 Satz 3 wird aufgehoben.
- b)
- In Absatz 6 Satz 1 wird nach dem Wort Betriebsverhältnisse" das Wort schriftlich" eingefügt und Satz 2 wird wie folgt gefasst:
Das Gleiche gilt für Überschuldung, drohende oder eingetretene Zahlungsunfähigkeit, Zahlungseinstellung oder die Stellung des Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens." - c)
- In Absatz 9 Satz 3 wird die Angabe Absatz 3 Satz 1 und 3" durch die Angabe Absatz 3 Satz 1 und 2" ersetzt.
- 6.
- Nach § 35 werden die Zwischenüberschrift Zu § 156 Abs. 1 der Abgabenordnung" und nachfolgender § 35a eingefügt:
§ 35a Kleinbetragsregelung
Eine angemeldete oder festgesetzte Steuer wird vom Hauptzollamt nur abweichend festgesetzt, geändert oder berichtigt, wenn die Abweichung mindestens 10 Euro beträgt." - 7.
- In § 36 wird die Zahl 35" durch die Angabe 35a" ersetzt.
- 8.
- § 41 Abs. 2 Satz 2 wird aufgehoben.
- 9.
- Vor § 43 wird die Zwischenüberschrift Zu § 381 Abs. 1 der Abgabenordnung" eingefügt.
Zitierungen von Artikel 5 Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen sowie der Brennereiordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 VStuBrennOÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VStuBrennOÄndV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Eingangsformel VStuBrennOÄndV
... das Bundesministerium der Finanzen: --- *) Artikel 3 Nr. 9 und Artikel 5 Nr. 3 dieser Verordnung dienen einer weiteren Umsetzung der Richtlinie 92/12/EWG des Rates vom 25. ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Fünfte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262
Artikel 9 5. VerbrStÄndV Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... vom 17. März 1994 (BGBl. I S. 568), die zuletzt durch Artikel 5 der Verordnung vom 19. März 2008 (BGBl. I S. 450) geändert worden ist; 4. die ...
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