Artikel 5 - Achtes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (8. StBerGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 5 Änderung der Steuerberatergebührenverordnung


Artikel 5 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 12. April 2008 StBVV § 40

In § 40 Abs. 8 der Steuerberatergebührenverordnung vom 17. Dezember 1981 (BGBl. I S. 1442), die zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 13. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2878) geändert worden ist, wird das Wort „Widerspruch" durch das Wort „Widerruf" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 5 Achtes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 8. StBerGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 8. StBerGÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zum Erlass und zur Änderung steuerlicher Verordnungen
V. v. 11.12.2012 BGBl. I S. 2637
Artikel 5 StRVErluÄndV Änderung der Steuerberatergebührenverordnung
... vom 17. Dezember 1981 (BGBl. I S. 1442), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 8. April 2008 (BGBl. I S. 666) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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