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§ 2 - AMG-Blauzungenkrankheit-Ausnahmeverordnung (AMG-BlauzAusnV k.a.Abk.)

§ 2



Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung*) in Kraft.




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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 17. April 2008.

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