Viertes Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (4. GüKGÄndG k.a.Abk.)

G. v. 01.08.1961 BGBl. I S. 1157
Geltung ab 09.08.1961; FNA: 9241-1-1 Güterbeförderung
Eingangsformel
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Schlussformel

Eingangsformel



Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

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Artikel 1



(Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes)

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Artikel 2



1Die bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes von den Landesverkehrsbehörden bestimmten Ortsmittelpunkte gelten als auf Grund des § 2 Abs. 3 des Güterkraftverkehrsgesetzes in der Fassung dieses Gesetzes bestimmt. 2Sie sind neu zu bestimmen, wenn sie nicht mit § 2 Abs. 2 Satz 4 bis 6 des Güterkraftverkehrsgesetzes in der Fassung dieses Gesetzes vereinbar sind.

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Artikel 3



Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. 1 S. 1) auch im Land Berlin.

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Artikel 4



Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

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Schlussformel



Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.

Der Bundespräsident

Lübke

Für den Bundeskanzler

Der Bundesminister für Verkehr

Seebohm

Der Bundesminister für Verkehr

Seebohm



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