Tools:
Update via:
Artikel 2 - Zweite Verordnung zur Änderung gentechnikrechtlicher Vorschriften (2. GentechRÄndV k.a.Abk.)
Artikel 2 Änderung der Gentechnik-Anhörungsverordnung
§ 1 der Gentechnik-Anhörungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. November 1996 (BGBl. I S. 1649) wird wie folgt geändert:
- 1.
- Satz 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 2 werden nach dem Wort wenn" die Wörter für diese eine Genehmigung nach § 8 Abs. 2 Satz 2 des Gentechnikgesetzes beantragt wird und" eingefügt.
- b)
- Nummer 5 wird wie folgt gefasst:
5. einer Freisetzung."
- 2.
- Satz 2 wird wie folgt gefasst:
Eine Anhörung wird nicht durchgeführt, wenn nach § 11 Abs. 1 Satz 2 der Gentechnik-Verfahrensverordnung eine Freisetzung nachgemeldet wird."
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/8191/a154851.htm