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Artikel 6 - Zweite Verordnung zur Änderung gentechnikrechtlicher Vorschriften (2. GentechRÄndV k.a.Abk.)

Artikel 6 Inkrafttreten


Artikel 6 wird in 1 Vorschrift zitiert

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung*) in Kraft.




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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 30. April 2008.



 

Zitierungen von Artikel 6 Zweite Verordnung zur Änderung gentechnikrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 2. GentechRÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. GentechRÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 3 2. GentechRÄndV Änderung der Gentechnik-Aufzeichnungsverordnung
... Anzeige, der Anmeldung" ersetzt. 2. In Satz 2 wird die Angabe „§ 6 Abs. 1 Satz 2" durch die Angabe „§ 6 Abs. 1 Satz 1" ersetzt.  ... 2. In Satz 2 wird die Angabe „§ 6 Abs. 1 Satz 2" durch die Angabe „§ 6 Abs. 1 Satz 1" ersetzt.  ...