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Artikel 6 - Zweite Verordnung zur Änderung gentechnikrechtlicher Vorschriften (2. GentechRÄndV k.a.Abk.)
Artikel 6 Inkrafttreten
Artikel 6 wird in 1 Vorschrift zitiert
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung*) in Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 30. April 2008.
Zitierungen von Artikel 6 Zweite Verordnung zur Änderung gentechnikrechtlicher Vorschriften
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 2. GentechRÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
2. GentechRÄndV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 3 2. GentechRÄndV Änderung der Gentechnik-Aufzeichnungsverordnung
... Anzeige, der Anmeldung" ersetzt. 2. In Satz 2 wird die Angabe § 6 Abs. 1 Satz 2" durch die Angabe § 6 Abs. 1 Satz 1" ersetzt. ... 2. In Satz 2 wird die Angabe § 6 Abs. 1 Satz 2" durch die Angabe § 6 Abs. 1 Satz 1" ersetzt. ...
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