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Artikel 2 - Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung (15. BedGgstVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.




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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 13. Mai 2008.

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