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Artikel 2 - Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr (2. GüKGrKabotageVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2



Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung*) in Kraft.




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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 13. Mai 2008.

 
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