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§ 1 - Zweite Verordnung über die Aufhebung der Anerkennung von Ausbildungsberufen (2. AusbBerAufhV k.a.Abk.)

V. v. 07.05.2008 BGBl. I S. 796 (Nr. 17)
Geltung ab 14.05.2008; FNA: 806-22-9-1 Berufliche Bildung

§ 1 Aufhebung der Anerkennung von Ausbildungsberufen



Die Anerkennung folgender Ausbildungsberufe wird aufgehoben:

1.
Schirmmacher,

2.
Wagner.

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Zitierungen von § 1 Zweite Verordnung über die Aufhebung der Anerkennung von Ausbildungsberufen

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 2. AusbBerAufhV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. AusbBerAufhV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 2. AusbBerAufhV Besitzstandswahrung
... die vor Inkrafttreten dieser Verordnung in einem der in § 1 genannten Ausbildungsberufe ausgebildet worden sind oder im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser ...