Artikel 3 a.F. (alte Fassung) in der vor dem 25.07.2006 geltenden Fassung | Artikel 3 n.F. (neue Fassung) in der am 25.07.2006 geltenden Fassung durch Artikel 4 V v 20.07.2006 BGBl. I 1701 |
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(Textabschnitt unverändert) Artikel 3 Inkrafttreten | |
(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. | |
(Text alte Fassung) (2) Die Betriebsprämiendurchführungsverordnung gilt vom 8. August 2006 an wieder in ihrer am 7. Februar 2006 maßgebenden Fassung, sofern nicht mit Zustimmung des Bundesrates etwas anderes verordnet wird. (3) Die InVeKoS-Verordnung gilt vom 30. Oktober 2006 an wieder in ihrer am 29. April 2006 maßgebenden Fassung, sofern nicht mit Zustimmung des Bundesrates etwas anderes verordnet wird. | (Text neue Fassung) (2) u. (3) (aufgehoben) |