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Dritte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung (3. AufenthVÄndV k.a.Abk.)
Eingangsformel
Es verordnen die Bundesregierung auf Grund des § 69 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 (BGBl. I S. 162) in Verbindung mit dem 2. Abschnitt des Verwaltungskostengesetzes vom 23. Juni 1970 (BGBl. I S. 821) und das Bundesministerium des Innern auf Grund des § 99 Abs. 1 Nr. 1 des Aufenthaltsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 (BGBl. I S. 162):
Artikel 1 Änderung der Aufenthaltsverordnung
Die Aufenthaltsverordnung vom 25. November 2004 (BGBl. I S. 2945), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 22. Februar 2008 (BGBl. I S. 252), wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 46 Nr. 4 wird die Angabe 30" durch die Angabe 60" ersetzt.
- 2.
- Anlage B Nr. 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- Vor dem Wort Algerien" wird das Wort Albanien," eingefügt.
- b)
- Nach dem Wort Algerien," werden die Wörter Bosnien und Herzegowina," eingefügt.
- c)
- Nach den Wörtern Mazedonien, ehemalige Jugoslawische Republik," werden die Wörter Moldau," und Montenegro," eingefügt.
- d)
- Nach den Wörtern Russische Föderation," wird das Wort Serbien," eingefügt.
- e)
- Nach dem Wort Tunesien," wird das Wort Ukraine," eingefügt.
- 3.
- Anlage C Nr. 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- Das Wort Angola," wird durch die Wörter Angola (außer Inhaber dienstlicher Pässe)," ersetzt.
- b)
- Nach dem Wort Libanon," wird das Wort Myanmar," eingefügt.
Artikel 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 13. Mai 2008.
Schlussformel
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/8206/index.htm