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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2014 aufgehoben
§ 11 - Verordnung über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufs Speiseeishersteller/Speiseeisherstellerin (EishAusbErV k.a.Abk.)
V. v. 13.05.2008 BGBl. I S. 830 (Nr. 18); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 19.06.2013 BGBl. I S. 1611
Geltung ab 01.08.2008 bis 31.07.2014, § 10 gilt weiter; FNA: 806-22-2-5 Berufliche Bildung
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Geltung ab 01.08.2008 bis 31.07.2014, § 10 gilt weiter; FNA: 806-22-2-5 Berufliche Bildung
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§ 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. August 2008 in Kraft und mit Ausnahme des § 10 am 31. Juli 2014 außer Kraft.
Text in der Fassung des Artikels 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufs Speiseeishersteller/Speiseeisherstellerin V. v. 19. Juni 2013 BGBl. I S. 1611 m.W.v. 27. Juni 2013
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Frühere Fassungen von § 11 Verordnung über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufs Speiseeishersteller/Speiseeisherstellerin
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 27.06.2013 | Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufs Speiseeishersteller/Speiseeisherstellerin vom 19.06.2013 BGBl. I S. 1611 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 11 Verordnung über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufs Speiseeishersteller/Speiseeisherstellerin
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 EishAusbErV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EishAusbErV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufs Speiseeishersteller/Speiseeisherstellerin
V. v. 19.06.2013 BGBl. I S. 1611
Artikel 1 1. EishAusbErVÄndV
... § 11 der Verordnung über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufs ...
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