Fünfundvierzigste Verordnung zur Änderung der Kosmetik-Verordnung (45. KosmetikVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 15.05.2008 BGBl. I S. 855 (Nr. 19); Geltung ab 31.12.2007
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Eingangsformel
Artikel 1
Artikel 2
Schlussformel

Eingangsformel



Auf Grund des § 28 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 32 Abs. 1 Nr. 2 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. April 2006 (BGBl. I S. 945) verordnet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie:

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Artikel 1


Artikel 1 ändert mWv. 31. Dezember 2007 KosmetikV § 3b

In § 3b Abs. 7 Satz 1 der Kosmetik-Verordnung vom 7. Oktober 1997 (BGBl. I S. 2410), die zuletzt durch die Verordnung vom 12. März 2008 (BGBl. I S. 385) geändert worden ist, wird die Angabe „31. Dezember 2007" durch die Wörter „Ablauf des 31. Dezember 2010" ersetzt.

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Artikel 2



Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 31. Dezember 2007 in Kraft.

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Schlussformel



Der Bundesrat hat zugestimmt.






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