Artikel 8 - Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG k.a.Abk.)

Artikel 8 Änderung des Bundesversorgungsgesetzes


Artikel 8 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Juli 2008 BVG § 26c

§ 26c des Bundesversorgungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Januar 1982 (BGBl. I S. 21), das zuletzt durch Artikel 2 Abs. 7 des Gesetzes vom 16. Mai 2008 (BGBl. I S. 842) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Absatz 2 Satz 1 wird das Wort „Hilfsmittel" durch das Wort „Pflegehilfsmittel" ersetzt.

2.
In Absatz 6 Satz 1 werden die Wörter „und Bundesempfehlungen" durch die Wörter „, Bundesempfehlungen und -vereinbarungen" und die Angabe „§ 80" durch die Angabe „§ 113" ersetzt.

3.
Absatz 8 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 1 werden die Wörter „in Höhe von 205 Euro monatlich" durch die Wörter „nach § 37 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch" ersetzt.

b)
In Satz 2 werden die Wörter „in Höhe von 410 Euro monatlich" durch die Wörter „nach § 37 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 des Elften Buches Sozialgesetzbuch" ersetzt.

c)
In Satz 3 werden die Wörter „in Höhe von 665 Euro monatlich" durch die Wörter „nach § 37 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 des Elften Buches Sozialgesetzbuch" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 8 Pflege-Weiterentwicklungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8 PfWG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PfWG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfzehnte KOV-Anpassungsverordnung 2008 (15. KOV-AnpV 2008)
V. v. 18.07.2008 BGBl. I S. 1300
Artikel 1 15. KOV-AnpV 2008 Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
... der Bekanntmachung vom 22. Januar 1982 (BGBl. I S. 21), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 28. Mai 2008 (BGBl. I S. 874), wird wie folgt geändert: 1. In ...


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