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Bekanntmachung - Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Artikel 2 und 3 des Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetzes, zur Änderung des EG-Gentechnik-Durchführungsgesetzes und zur Änderung der Neuartige Lebensmittel- und Lebensmittelzutaten-Verordnung (BekGenTGuaÄndG k.a.Abk.)
Bekanntmachung
Nach Artikel 5 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetzes, zur Änderung des EG-Gentechnik-Durchführungsgesetzes und zur Änderung der Neuartige Lebensmittel- und Lebensmittelzutaten-Verordnung vom 1. April 2008 (BGBl. I S. 499) wird bekannt gemacht:
- 1.
- Die in § 5 Abs. 2 Satz 1 dieses Gesetzes genannte Mitteilung an die Kommission der Europäischen Gemeinschaft ist am 22. Januar 2008 erfolgt.
- 2.
- Die von der Kommission der Europäischen Gemeinschaft festgelegte und nicht erweiterte Stillhaltefrist ist am 23. April 2008 ohne eine gegenteilige Stellungnahme der Kommission abgelaufen.
- 3.
- Die Artikel 2 und 3 des Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetzes, zur Änderung des EG-Gentechnik-Durchführungsgesetzes und zur Änderung der Neuartige Lebensmittel- und Lebensmittelzutaten-Verordnung sind nach seinem Artikel 5 Abs. 2 Satz 1 am 1. Mai 2008 in Kraft getreten.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/8229/index.htm