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Artikel 2 - Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates vom 22. Juli 2003 über die Vollstreckung von Entscheidungen über die Sicherstellung von Vermögensgegenständen oder Beweismitteln in der Europäischen Union (2003/577/JI-UG k.a.Abk.)
Artikel 2 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 30. Juni 2008 in Kraft.
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