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Zitierungen von § 16 BeamtStG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 BeamtStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BeamtStG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 17 BeamtStG Rechtsfolgen der Umbildung
... Tritt eine Beamtin oder ein Beamter aufgrund des § 16 Abs. 1 kraft Gesetzes in den Dienst einer anderen Körperschaft über oder wird sie oder er ... in den Dienst einer anderen Körperschaft über oder wird sie oder er aufgrund des § 16 Abs. 2 oder 3 von einer anderen Körperschaft übernommen, wird das Beamtenverhältnis mit dem neuen ... wird das Beamtenverhältnis mit dem neuen Dienstherrn fortgesetzt. (2) Im Fall des § 16 Abs. 1 ist der Beamtin oder dem Beamten von der aufnehmenden oder neuen Körperschaft die Fortsetzung ... schriftlich zu bestätigen. (3) In den Fällen des § 16 Abs. 2 und 3 wird die Übernahme von der Körperschaft verfügt, in deren Dienst die Beamtin oder ... zu entlassen. (4) Die Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend in den Fällen des § 16 Abs. 4 ...
§ 18 BeamtStG Rechtsstellung der Beamtinnen und Beamten
... Beamtinnen und Beamten, die nach § 16 in den Dienst einer anderen Körperschaft kraft Gesetzes übertreten oder übernommen ...
§ 19 BeamtStG Rechtsstellung der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger
... Die Vorschriften des § 16 Abs. 1 und 2 und des § 17 gelten entsprechend für die im Zeitpunkt der Umbildung bei der ... und Versorgungsempfänger. (2) In den Fällen des § 16 Abs. 3 bleiben die Ansprüche der im Zeitpunkt der Umbildung vorhandenen ... (3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend in den Fällen des § 16 Abs. 4. ...
Zitat in folgenden Normen
Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Artikel 2 G. v. 12.04.2012 BGBl. I S. 579, 581
§ 1 LSVErÜG Übertritt des Personals
... und den dort beschäftigten Dienstordnungsangestellten andererseits bestehen. Die §§ 16 bis 19 des Beamtenstatusgesetzes sowie die §§ 134 bis 137 des Bundesbeamtengesetzes ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/8252/v155327.htm