Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Änderung Anlage 3 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Prozessmanager - Produktionstechnologie/Geprüfte Prozessmanagerin - Produktionstechnologie vom 17.12.2019

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 42 6. FortbVÄndV am 17. Dezember 2019 und Änderungshistorie der ProzManAusbV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Verpasst?

Anlage 3 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 17.12.2019 geltenden Fassung
Anlage 3 n.F. (neue Fassung)
in der am 17.12.2019 geltenden Fassung
durch Artikel 42 V. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2153
 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 3 (neu)


(Text neue Fassung)

Anlage 3 (zu § 10) Zeugnisinhalte


vorherige Änderung

 


Teil A - Zeugnis ohne Prüfungsergebnisse:

1. Bezeichnung der ausstellenden Behörde,

2. Name und Geburtsdatum der geprüften Person,

3. Datum des Bestehens der Prüfung,

4. Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 4,

5. Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,

6. Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Unterschrift der zuständigen Stelle.

Teil B - Zeugnis mit Prüfungsergebnissen:

Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich:

1. zum Prüfungsteil 'Produktionsprozesse' die Benennung, die Bewertung und die Note dieses Prüfungsteils sowie die Angabe, dass dieser Prüfungsteil Dokumentation, Präsentation und Fachgespräch beinhaltet,

2. zum Prüfungsteil 'Prozessmanagement' die Benennung, das nach § 8 Absatz 3 Satz 1 errechnete arithmetische Mittel und die Note dieses Prüfungsteils sowie die Benennung und die jeweilige Bewertung der beiden Situationsaufgaben dieses Prüfungsteils in Punkten,

3. zum Prüfungsteil 'Mitarbeiterführung und Personalmanagement' die Benennung, das nach § 8 Absatz 3 Satz 2 errechnete arithmetische Mittel und die Note dieses Prüfungsteils sowie die Benennung und die jeweilige Bewertung der Situationsaufgabe und des situationsbezogenen Fachgesprächs in Punkten,

4. die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,

5. die Gesamtnote als Dezimalzahl,

6. die Gesamtnote in Worten,

7. Befreiungen nach § 7.