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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 02.10.2014 aufgehoben
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§ 1 - EU-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung (EU-ObstGemüseDV k.a.Abk.)
V. v. 16.06.2008 BGBl. I S. 1082 (Nr. 26); aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 25.09.2014 BGBl. I S. 1561
Geltung ab 01.07.2008; FNA: 7847-11-4-109 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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Geltung ab 01.07.2008; FNA: 7847-11-4-109 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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§ 1 Anwendungsbereich
Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union im Rahmen der gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte bei Obst und Gemüse hinsichtlich der Erzeugerorganisationen und deren Vereinigungen, der Erzeugergruppierungen, der Betriebsfonds und der operationellen Programme.
Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse V. v. 7. Dezember 2011 BGBl. I S. 2630 m.W.v. 14. Dezember 2011
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Frühere Fassungen von § 1 EU-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 14.12.2011 | Artikel 1 Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse vom 07.12.2011 BGBl. I S. 2630 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 1 EU-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 EU-ObstGemüseDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EU-ObstGemüseDV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 EU-ObstGemüseDV Zuständigkeit
... der damit verbundenen Vorschriften, die in dieser Verordnung und in den in § 1 genannten Rechtsakten bezüglich des Betriebsfonds und der operationellen Programme enthalten ... (2) Im Übrigen sind für die Durchführung dieser Verordnung und der in § 1 genannten Rechtsakte die nach Landesrecht zuständigen Stellen zuständig. ...
§ 17 EU-ObstGemüseDV Duldungs- und Mitwirkungspflichten
... längeren Aufbewahrungspflichten bestehen, sind die nach dieser Verordnung und den in § 1 genannten Rechtsakten vorgeschriebenen Unterlagen, Aufzeichnungen, Belege oder Bücher ...
§ 18 EU-ObstGemüseDV Mitteilungspflichten
... Vereinigungen von Erzeugerorganisationen und Erzeugergruppierungen teilen alle nach den in § 1 genannten Rechtsakten erforderlichen Angaben den zuständigen Stellen mit. (2) Die ... Deutschland gegenüber den Organen der Europäischen Gemeinschaft nach den in § 1 genannten Rechtsakten obliegen. (3) Die Erzeugerorganisationen, die Vereinigungen von ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse
V. v. 07.12.2011 BGBl. I S. 2630
Artikel 1 EGObstGemÄndV Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung
... „(EU-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung)". 2. In § 1 werden die Wörter „der Rechtsakte des Rates und der Kommission der Europäischen ...
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