Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 02.10.2014 aufgehoben
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§ 19 - EU-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung (EU-ObstGemüseDV k.a.Abk.)

§ 19 Muster und Formulare



Für alle Anträge und Meldungen können die zuständigen Stellen Muster bekannt geben oder Formulare, auch in elektronischer Form, bereithalten. Soweit die zuständigen Stellen Muster bekannt geben oder Formulare bereithalten, sind diese zu verwenden.