Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
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§ 22 - EU-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung (EU-ObstGemüseDV k.a.Abk.)

§ 22 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2008 in Kraft.

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