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Artikel 3 - Erstes Gesetz zur Änderung des Hopfengesetzes (1. HopfGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 3



Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung*) in Kraft.






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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 7. Juli 2008.

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