Artikel 7 - Beitragssatzsicherungsgesetz (BSSichG)

G. v. 23.12.2002 BGBl. I S. 4637; zuletzt geändert durch Artikel 63 G. v. 25.04.2007 BGBl. I S. 594
Geltung ab 01.01.2003; FNA: 860-5/10 Sozialgesetzbuch
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Artikel 7 Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahre 2003


Artikel 7 wird in 1 Vorschrift zitiert

(gesamter Text siehe Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahre 2003)

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Zitierungen von Artikel 7 BSSichG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 BSSichG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BSSichG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 13 BSSichG Inkrafttreten
... in Kraft, soweit in den Absätzen 2 bis 4 nichts anderes bestimmt ist. (2) Artikel 7 dieses Gesetzes tritt mit Wirkung vom 7. November 2002 in Kraft. (3) Artikel 1 Nr. 3 ...


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