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Artikel 6 - Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Einheiten im Messwesen und des Eichgesetzes, zur Aufhebung des Zeitgesetzes, zur Änderung der Einheitenverordnung und zur Änderung der Sommerzeitverordnung (MeßEinhGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 6 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung*) in Kraft.






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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 11. Juli 2008.