Artikel 2 - Zwölfte Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (12. LuftVZOÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2 Neubekanntmachung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung kann den Wortlaut der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

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Zitierungen von Artikel 2 Zwölfte Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 12. LuftVZOÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 12. LuftVZOÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
B. v. 10.07.2008 BGBl. I S. 1229
Bekanntmachung LuftVZONB
... Grund des Artikels 2 der Zwölften Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung vom 4. Juli ...


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