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Artikel 5 - Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (4. FeVuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 5 Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr


Artikel 5 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 30. Oktober 2008 GebOSt Anlage

Die Anlage zu § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vom 26. Juni 1970 (BGBl. I S. 865, 1298), die zuletzt durch die Verordnung vom 22. Januar 2008 (BGBl. I S. 36) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Im 2. Abschnitt Teil A wird nach der Angabe „Fahrerlaubnis-Verordnung" das Komma und die Angabe „Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr" gestrichen.

2.
In der Gebührennummer 213 wird nach dem Wort „Fahrerlaubnis-Verordnung" die Angabe „oder Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr" gestrichen.

3.
In der Gebührennummer 254 wird nach dem Wort „Fahrerlaubnis-Verordnung" die Angabe „oder der Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr" gestrichen und folgender Satz angefügt:

„Die Gebühr umfasst auch die im Zusammenhang mit der Vollstreckung der Anordnungen entstehenden Kosten."

4.
In der Gebührennummer 255 wird nach dem Wort „Fahrzeug-Zulassungsverordnung" die Angabe „oder der Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr" gestrichen.



 

Zitierungen von Artikel 5 Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 4. FeVuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 4. FeVuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 26.03.2009 BGBl. I S. 734
Artikel 3a 45. StVRÄndV Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
... im Straßenverkehr vom 26. Juni 1970 (BGBl. I S. 865, 1298), die zuletzt durch Artikel 5 der Verordnung vom 18. Juli 2008 (BGBl. I S. 1338) geändert worden ist, wird die Anlage zu ...