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Artikel 8 - Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (4. FeVuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 8 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt vorbehaltlich der Sätze 2 und 3 drei Monate nach dem Tage der Verkündung in Kraft. Artikel 6 tritt am Tage nach der Verkündung*) in Kraft. Artikel 1 Nr. 41 Buchstabe a und Nr. 42 treten am 1. Juli 2009 in Kraft.




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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 29. Juli 2008.

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